Thema: PrivatePerlen

Entweder Sie haben geschummelt ( Frechheit, ich schummle nie). Oder es wird Ihnen bald ziemlich gut gehen. Wer von fünf weissen Federn träumt, ist nach dem Traumbuch der Sioux-Indianer zum Seher geboren. Wer fünf weisse Pferde sieht, dem winkt nach alter chinesischer Weisheit die Erleuchtung. Und wem fünf weisse Wölkchen aus dem Schornstein des Vatikan steigen, der ist zum Papst gewählt. Unter uns gesagt: Es ist unwahrscheinlich, dass Sie in nächster Zeit zum Papst gewählt werden oder zur Päpstin. Aber es ist möglich. Denn wer fünf weisse Bärchen zieht, der ist begabt zu geistiger Führung. Der hat eine ungewöhnliche Intuition. Der hat den Durchblick - oder wird den Durchblick jedenfalls binnen kurzem erlangen. Denn Menschen mit fünf weissen Bärchen haben nach innen den Zugang zur Quelle der Weisheit. Und nach aussen den sechsten Sinn. Falls Sie es bislang nicht glaubten, werden Sie es demnächst überdeutlich merken: Sie ahnen mehr, sehen mehr, hören, spüren, fühlen mehr als andere. Sie sind hellsichtig. Sie sind medial begabt. Vielleicht können Sie sogar zaubern? So mit weisser Magie? Sie verfügen jedenfalls über eine geistige Energie, nach der viele sich sehnen, und die nur wenige erreichen. Nun brauchen Sie eigentlich nur noch was daraus zu machen. Kleiner Tipp, bevor Sie sich als Medium oder Wahrsager niederlassen: Erstmal mit Freunden üben. Und bevor Sie als Guru Anhänger sammeln, nutzen Sie die wachsende Klarheit, um erstmal Ordnung in Ihre eigenen Angelegenheiten zu bringen. Wenn Sie das hinter sich haben, steht Ihrem Aufstieg in den Olymp der Götter kaum noch etwas im Wege. Höchstens wir, die wir Sie untertänigst bitten, uns als Schüler zu akzeptieren. Damit wir auch auf den richtigen Weg kommen. Und wenn wir richtig gut gelaunt sind, werden wir Sie sogar mit Meister anreden und Ihnen die Füsse küssen. Wie finden Sie das? Etwas übertrieben? Ist es auch. Aber die Richtung stimmt.
Deutung vom Montag, 29. Januar 2007, 19:30 Uhr

Anne Seltmann 29.01.2007, 21.31 | (1/0) Kommentare (RSS) | TB | PL
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Anne Seltmann 21.01.2007, 09.57 | (1/0) Kommentare (RSS) | TB | PL

Anne Seltmann 20.01.2007, 09.58 | (2/2) Kommentare (RSS) | TB | PL
...erhielt ich gerade zu dem Brief an den Otto-Versand, den ich hier online stellte. Siehe weiter unten!
Leider sieht es so aus :
Heute letzten Anruf getätigt mit der Verwarnung einen Anwalt einzuschalten, wenn nicht binnen 1 (einer) Woche ein komplett neues Modell oder eine Rückerstattung der gezahlten Summe stattfindet. Tja, das Handy kam zwischenzeitlich zurück, ich habe es dann kurz danach an den Servicebereich von Otto geschickt. Warten, warten, warten. Und heute hatte ich die Faxen dicke!!! Im Servicebereich ein sehr freundlicher Mensch, der auch nur seine Arbeit machen muss, gab mir zu verstehen, dass er das auch merkwürdig findet. Er bat um einenj Rückanruf um Weiteres zu klären. Klärung erfolgte kurzehand später mit der Bitte, dass ich den Einsendebeleg doch bitte zusenden möge.
* Kreischschreischimpf* Ich vermute, die haben mein Handy verdaddelt. Wie gut, dass ich immer ALLES aufhebe. Sollen sie jetzt mal zusehen wie sie das hinbekommen.
Ich will jetzt kein Handy mehr. Ich will mein Geld zurück und zwar jetzt gleich, sofort...ehm...am liebsten gestern
Sehr geehrte Damen und Herren,
oben beschriebenes Mobiltelefon habe ich am 30.10.2006 durch
den nächstgelegenen Otto-Shop an Ihren Service senden lassen. Der Grund war,
dass sich die Batterie nicht mehr aufladen ließ, da der Ladestecker auf Grund
des nicht mehr vorhandenen Kontaktstifts nicht in der Ladebuchse hielt. Am
09.11.2006 erhielt ich dann ein Schreiben der Service-Firma Siegmann +
Schröder. Darin wurde eine Garantie-Reparatur abgelehnt mit der Begründung,
„Ladebuchse mechanisch beschädigt (Kontakt abgebrochen)“. Diese Begründung kann
ich nicht akzeptieren, da es sich nur um eine Zustandsbeschreibung handelt, die
ich ja schon selbst getroffen habe und deshalb das Gerät eingesandt habe. Eine
Beschädigung des Kontaktstiftes ist durch eine normale Benutzung so gut wie ausgeschlossen,
da der Ladestecker beim einführen in die Buchse automatisch auf den
Kontaktstift geführt wird. Ein Abbrechen des Kontaktstifts ist meines Erachtens
nur durch mutwillige Beschädigung mit einem Werkzeug möglich. Einen weiteren
Grund sehe ich in vorzeitiger Materialermüdung, Herstellungsfehler oder
ähnliches. Da sich der Kauf noch in Ihrer Gewährleistungsfrist von 6 Monaten
befindet, müsste mir ein Fehler durch unsachgemäßen Gebrauch nachgewiesen
werden, den ich aber aus oben genannten Gründen entschieden zurückweise. Bitte
überprüfen Sie diesen Sachverhalt und informieren Sie mich über die weitere
Vorgehensweise.
Mit freundlichen Grüßen
Anne Seltmann 15.01.2007, 19.06 | (0/0) Kommentare | TB | PL