Ausgewählter Beitrag
...erhielt ich gerade zu dem Brief an den Otto-Versand, den ich hier online stellte. Siehe weiter unten!
Leider sieht es so aus :
Heute letzten Anruf getätigt mit der Verwarnung einen Anwalt einzuschalten, wenn nicht binnen 1 (einer) Woche ein komplett neues Modell oder eine Rückerstattung der gezahlten Summe stattfindet. Tja, das Handy kam zwischenzeitlich zurück, ich habe es dann kurz danach an den Servicebereich von Otto geschickt. Warten, warten, warten. Und heute hatte ich die Faxen dicke!!! Im Servicebereich ein sehr freundlicher Mensch, der auch nur seine Arbeit machen muss, gab mir zu verstehen, dass er das auch merkwürdig findet. Er bat um einenj Rückanruf um Weiteres zu klären. Klärung erfolgte kurzehand später mit der Bitte, dass ich den Einsendebeleg doch bitte zusenden möge.
* Kreischschreischimpf* Ich vermute, die haben mein Handy verdaddelt. Wie gut, dass ich immer ALLES aufhebe. Sollen sie jetzt mal zusehen wie sie das hinbekommen.
Ich will jetzt kein Handy mehr. Ich will mein Geld zurück und zwar jetzt gleich, sofort...ehm...am liebsten gestern
Sehr geehrte Damen und Herren,
oben beschriebenes Mobiltelefon habe ich am 30.10.2006 durch
den nächstgelegenen Otto-Shop an Ihren Service senden lassen. Der Grund war,
dass sich die Batterie nicht mehr aufladen ließ, da der Ladestecker auf Grund
des nicht mehr vorhandenen Kontaktstifts nicht in der Ladebuchse hielt. Am
09.11.2006 erhielt ich dann ein Schreiben der Service-Firma Siegmann +
Schröder. Darin wurde eine Garantie-Reparatur abgelehnt mit der Begründung,
„Ladebuchse mechanisch beschädigt (Kontakt abgebrochen)“. Diese Begründung kann
ich nicht akzeptieren, da es sich nur um eine Zustandsbeschreibung handelt, die
ich ja schon selbst getroffen habe und deshalb das Gerät eingesandt habe. Eine
Beschädigung des Kontaktstiftes ist durch eine normale Benutzung so gut wie ausgeschlossen,
da der Ladestecker beim einführen in die Buchse automatisch auf den
Kontaktstift geführt wird. Ein Abbrechen des Kontaktstifts ist meines Erachtens
nur durch mutwillige Beschädigung mit einem Werkzeug möglich. Einen weiteren
Grund sehe ich in vorzeitiger Materialermüdung, Herstellungsfehler oder
ähnliches. Da sich der Kauf noch in Ihrer Gewährleistungsfrist von 6 Monaten
befindet, müsste mir ein Fehler durch unsachgemäßen Gebrauch nachgewiesen
werden, den ich aber aus oben genannten Gründen entschieden zurückweise. Bitte
überprüfen Sie diesen Sachverhalt und informieren Sie mich über die weitere
Vorgehensweise.
Mit freundlichen Grüßen
Anne Seltmann 15.01.2007, 19.06
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