die von der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung...*blablabla* hat ihren Widerspruch gegen den Bescheid XYZ beschlossen:" Der Widerspruch wird abgelehnt!"
Erste Hürde hier und zweite Hürde hier nachzulesen...
Ihr Recht: Gegen diesen Widerspruchsbescheid können Sie Widerspruch erheben
Wie ging das Lied von Reinhard May noch? "Einen Antrag auf Erteilung eines Antragformulars..." oder so ähnlich...
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Dann erheb mal.......
Die ham ja nen Knall....
:bussi: Eveline
vom 08.05.2008, 22.43