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Gebt den Tigerenten mehr Rechte



Kein Schmerzensgeld

 

für Unfall mit „Tigerente“


MÜNCHEN (afp) „Tigerenten“ dürfen

 

auch weiterhin im Kindergarten frei „herumlaufen“:

 

Eine verärgerte Mutter

 

scheiterte jetzt mit einer Klage auf

 

Schmerzensgeld, nachdem ihre Tochter

 

über eine 15 Kilo schwere „Tigerente“

 

gestolpert war und sich den Zeh gebrochen

 

hatte. Nach einem Urteil des

 

Münchner Amtsgerichts hatte weder die

 

Erzieherin des Kindes wie von der Mutter

 

vorgeworfen ihre Aufsichtspflicht

 

verletzt, noch sei die Janosch-Figur aufgrund

 

ihres Gewichts zum Spielen ungeeignet

 

gewesen (Az.: 262 C 20011/06).



Via Rheinische Post

 

 

 

 

 

 

Anne Seltmann 07.11.2006, 15.36

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