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Im Fall Stephanie

...zeigt sich immer mehr Dreistigkeit des Angeklagten. Jetzt täuscht er einen Erstickungsfall vor. Eine Verhöhnung des Rechtsstaates ist das Ganze! Was kommt als nächstes?
Nach Ansicht eines Gutachters soll der Angeklagte an einer „schweren Persönlichkeitsstörung“, die den Rang einer „seelischen Abartigkeit“ besitzt, leiden. Näherer Artikel   hier

„Ab dem Alter von drei Jahren war er stark entstellt durch ein Furunkel auf der Nase. Sein Nasenrücken war komplett zerstört.“ Unter seiner „platten Boxernase“ habe M. bis in seine Jugend gelitten und „eine starke Stigmatisierung erlebt" ( so gelesen)

Eigentlich will ich keinen weiteren Gedanken an diesen Menschen verschwenden, der sich hier in einer Opferrolle sieht. Wie es dem eigentlichen Opfer geht, vermag ich nicht zu sagen

Anne Seltmann 12.11.2006, 16.22

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