Ausgewählter Beitrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
oben beschriebenes Mobiltelefon habe ich am 30.10.2006 durch
den nächstgelegenen O*t*o-Shop an Ihren Service senden lassen. Der Grund war,
dass sich die Batterie nicht mehr aufladen ließ, da der Ladestecker auf Grund
des nicht mehr vorhandenen Kontaktstifts nicht in der Ladebuchse hielt. Am
09.11.2006 erhielt ich dann ein Schreiben der Service-Firma S*i*e*g*m*a*n*n +
S*c*h*r*ö*d*er. Darin wurde eine Garantie-Reparatur abgelehnt mit der Begründung,
„Ladebuchse mechanisch beschädigt (Kontakt abgebrochen)“. Diese Begründung kann
ich nicht akzeptieren, da es sich nur um eine Zustandsbeschreibung handelt, die
ich ja schon selbst getroffen habe und deshalb das Gerät eingesandt habe. Eine
Beschädigung des Kontaktstiftes ist durch eine normale Benutzung so gut wie ausgeschlossen,
da der Ladestecker beim einführen in die Buchse automatisch auf den
Kontaktstift geführt wird. Ein Abbrechen des Kontaktstifts ist meines Erachtens
nur durch mutwillige Beschädigung mit einem Werkzeug möglich. Einen weiteren
Grund sehe ich in vorzeitiger Materialermüdung, Herstellungsfehler oder
ähnliches. Da sich der Kauf noch in Ihrer Gewährleistungsfrist von 6 Monaten
befindet, müsste mir ein Fehler durch unsachgemäßen Gebrauch nachgewiesen
werden, den ich aber aus oben genannten Gründen entschieden zurückweise. Bitte
überprüfen Sie diesen Sachverhalt und informieren Sie mich über die weitere
Vorgehensweise.
Mit freundlichen Grüßen
Anne Seltmann 10.11.2006, 16.24
Hmh, Anne,
vielleicht hättest Du den Herrschaften ja doch schreiben sollen, dass es zu Deinen normalen Gepflogenheiten gehört, das Material und die Verarbeitung von solchen Dingen als erstes einmal auf Herz und Nieren zu prüfen. Während dieses Vorganges bist Du mit Sicherheit mit einer Wasserpumpenzange in die Aufladebuchse geraten und hast dort den Kontakt abgebrochen. Ein Lob solltest Du den Herstellern dafür aussprechen, dass der Falltest (aus dem vierten Stockwerk eines Altbausauf die Straße) problemlos überstanden wurde. Und auch nachdem sich das Gerät über Nacht unter Wasser befand, traten keinerlei Schwierigkeiten auf.
Den Wasserpumpenzangentest muss dieses Gerät aber überstehen, - da das jedoch nicht geklappt hat, forderst Du noch einmal nachdrücklich einen sofortigen Wandel sowie Schmerzensgeld für entgangene Test- und Telefonierfreuden. Aber zügig! Basta!
Oder so
meint Thomas :ciao:
vom 17.01.2007, 16.08